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Gemeinschaftspraxis
Marinow & Möhring

Gummersbacher Str. 31a

51645 Gummersbach-Niederseßmar

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0 22 61 - 29600

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0 22 61 - 660700


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Mo.

08.00 - 12.00 Uhr

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Di. und Do. 
14.00 - 17.00

und nach Vereinbarung

Arbeitsunfall

Wir sind die richtige Anlaufstelle bei Arbeitsunfällen

Unfälle passieren schnell. Genauso schnell muss die ärztliche Versorgung sein. Bei der Praxis Marinow & Möhring in Gummersbach sind Sie bei jedem Fall an der richtigen Adresse! Wenn Sie sich in der Schule, bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin verletzen sollten, ist unsere Praxis die Anlaufstelle für Verletzungen jedweder Art.
Bei uns erhalten Sie sofort die geeignete und erforderliche Erstversorgung. Außerdem sind Sie darüber hinaus versichert – statt Ihrer normalen Versicherung übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die anfallenden Kosten!

Warum ist das so?

Wir sind als sogenannte „D-Arzt-Praxis“ bei der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen. Das bedeutet, dass sämtliche Verletzungen, die sich auf dem Weg zur Arbeit/Schule oder bei der Ausübung ereignen, bei uns behandelt werden können. Mit ebenerdigem Zugang und einem OP-Raum verfügen wir über die Voraussetzungen, um schnell zu helfen.

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Als D-Arzt erfüllen wir folgende Aufgaben:

  • Feststellung des medizinischen Sachverhaltes bei Arbeits-,Wege,- und Schulunfällen 
  • Fachärztliche Erstversorgung 
  • Erstellung des Durchgangsarztberichtes für den Unfallversicherungsträger 
  • Durchführung von Nachschauen nach der Behandlung durch andere Fachärzte

Kurze Erläuterung der wichtigsten Aspekte zum Thema D-Arztbesuch:

Arbeitsunfall:

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall mit einem Köperschaden erleidet. Als Arbeitsunfall gilt auch ein Unfall, der sich auf dem Weg zu oder von der Arbeitsstätte (zum Beispiel Betrieb, Schule, Kindergarten) ereignet hat. Die Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen des Bundes und der Länder und die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften treten in diesen Fällen als Unfallversicherungsträger ein.

Welchen Arzt muss ich nach einem Arbeitsunfall aufsuchen?

Nach einem Unfall muss ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden. Unter einem Durchgangsarzt versteht man einen Arzt, der eine Zulassung zur berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung besitzt. Durchgangsärzte werden in Deutschland von den Berufsgenossenschaften bestellt. In der Regel handelt es sich um Chirurgen, Unfallchirurgen und/oder Orthopäden.

Anforderungen an D-Ärzte:

Für die Zulassung zum Durchgangsarzt gelten strenge Anforderungen. Voraussetzung ist der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und eine Tätigkeit in einer unfallchirurgischen Abteilung eines für schwere Verletzungsarten zugelassenen Krankenhauses (VAV-Haus).

Die Praxis eines D-Arztes muss besonders ausgestattet sein, so müssen z. B. Räume für invasive Eingriffe und ein Röntgenraum vorhanden sein. Ein D-Arzt muss mindestens einmal im Jahr eine Fortbildung machen, und sich bzw. seine Praxis auch technisch und medizinisch immer auf dem neuesten Stand halten. Weiterhin bestehen umfangreiche Dokumentations-, Berichterstattungs- und Begutachtungspflichten.   

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